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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - 10 B 1074/08   

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https://dejure.org/2008,29205
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - 10 B 1074/08 (https://dejure.org/2008,29205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2008 - 10 B 1074/08 (https://dejure.org/2008,29205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2008 - 10 B 1074/08 (https://dejure.org/2008,29205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der Nachtragsbaugenehmigung gegen Abstandflächenvorschriften; Berücksichtigung von Abgrabungen bei der Ermittlung der Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 5 L 763/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - 10 B 1074/08
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - 10 B 999/08

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - 10 B 1074/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom 8. Juli 2008 im Verfahren 10 B 999/08 und die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss Bezug.

    Zur Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 5 BauO NRW hat der Senat bereits im Beschluss gleichen Rubrums vom 8. Juli 2008 - 10 B 999/08 - ausgeführt, dass die Regelung nach der Begründung des Entwurfs der Landesregierung (LT-Drs. 14/2433) zum einen ausdrücklich (lediglich) eine Klarstellung im Sinne der bisherigen Rechtsprechung zu sog. untergeordneten oder unselbständigen Abgrabungen bezweckt.

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Unerheblich ist auch der Umstand, dass der Lichthof hier nicht einem Kellergeschoss dient, sondern zwei Räume des Erdgeschosses mit Licht versorgt und damit für das Erdgeschoss - insbesondere auch aufgrund der Hanglage nach Süden - eine großflächige Nutzung erlaubt, die ansonsten nur bei übererdigen Geschossen realisiert werden kann (a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.04.2008 - 10 B 1074/08 - juris zum Landesrecht in Nordrhein-Westfalen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Soweit Abgrabungen die Geländeoberfläche zulässigerweise verändern, bleiben diese für die Ermittlung der Abstandsfläche regelmäßig nur dann außer Betracht, wenn es sich um untergeordnete oder unselbständige Abgrabungen handelt, durch die das Profil des Baugrundstücks nur punktuell und im Verhältnis zur übrigen Grundstücksfläche in untergeordnetem Umfang und nicht in einem großräumigen Zusammenhang verändert wird, etwa wenn lediglich einzelne Vertiefungen vor Kellerlichtschächten oder Souterrainzimmern geschaffen werden sollen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, Juris, m.w.N.; Beschl. v. 11.04.2008 - 10 B 1074/08 - Juris; BayVGH, Urt. v. 27.07.1998 - 14 B 97.157 -, Juris; vgl. auch SaarlOVG, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    - 10 A 3416/07 -, vom 11. August 2008 - 10 B 1074/08 - und vom 8. Juli 2008 - 10 B 999/08 -, jeweils bei juris.
  • VG Minden, 18.05.2012 - 9 L 273/12

    Abstandsrechtliche Einordnung eines Kamins

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, juris Rn. 4 f.; vom 08.07.2008 - 10 B 999/08 -, juris Rn. 8 - 12, und vom 11.08.2008 - 10 B 1074/08 -, juris Rn. 5 - 8.
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